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Suchtbeauftragter setzt sich für Verbot von Sportwettenwerbung zur Fußball-EM 2024 ein

Sportwettenwerbung ist in Deutschland seit langem allgegenwärtig und findet in vielfältigen Formen statt. Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), hat nun eine Initiative gestartet und fordert, dass während der Fußball-EM 2024 in Deutschland komplett auf Sportwettenwerbung verzichtet werden soll. Blienert betonte, dass dieses Großereignis „in ganz Europa mit Begeisterung verfolgt wird“ und ein Fußballfest sein sollte, „das nicht durch Werbung für riskantes Verhalten begleitet werden sollte“. Er sieht in einem werbefreien Umfeld während der Spiele ein starkes Signal dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland die Risiken im Zusammenhang mit Sportwetten ernst nimmt.

Forderung nach eingeschränkter Sportwettenwerbung

Blienert, der sich einen Ruf als Befürworter strengerer Werbebeschränkungen im Glücksspielbereich erworben hat, setzt sich stark dafür ein, dass Werbung für Sportwetten nicht mehr rund um die Uhr ausgestrahlt werden darf. Er schlägt vor, die Werbung aus der Primetime zu verbannen und sie bestenfalls erst nach 23 Uhr zu zeigen. Für diesen Vorschlag erhält er Unterstützung von anderen Politikern, wie dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer, der seine klare Ablehnung gegenüber Sportwettenwerbung bereits in der Vergangenheit mehrfach zum Ausdruck gebracht hat.

Kontroversen und Bedenken

Allerdings stößt Blienerts Forderung auch auf Widerstand. Matthias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV), hält ein Verbot für nicht durchsetzbar. Er betont, dass der „Glücksspielstaatsvertrag geändert werden“ müsste, um ein Werbeverbot für Sportwetten während der EM umsetzen zu können. Dies sei jedoch in diesem kurzen Zeitraum nahezu unmöglich und werde auch unter den 16 Bundesländern nicht mehrheitlich unterstützt, so Dahms.

Sportwettenwerbung in Deutschland: Aktuelle Vorschriften, Suchtumfang und offene Fragen

Seit 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag, wie für Sportwetten in Deutschland geworben werden darf. Die darin enthaltenen Regelungen sollen den Schutz von Minderjährigen gewährleisten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel fördern. So besagt §5 des GlüStV 2021 bereits jetzt, dass es verboten ist, zwischen 6 und 21 Uhr Werbung für Sportwetten auszustrahlen. Um den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten, darf die Werbung generell nicht an diese Personengruppe gerichtet sein. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, direkt vor oder während der Übertragung von Sportereignissen Werbung für Sportwetten zu schalten. Aktiven Sportlern und Funktionären ist es zudem untersagt, in der Werbung aufzutreten. In Sportstätten wie Stadien dürfen zwar Logos der Sportwettenanbieter präsent sein, jedoch ist es nicht gestattet, werbliche Slogans zu verwenden. Es ist wichtig zu betonen, dass Werbung für illegale Sportwettenangebote, also solche, die keine deutsche Lizenz besitzen, streng verboten ist.

Das Ausmaß der Sportwettensucht in Deutschland

Obwohl konkrete Zahlen zur Anzahl der sportwettsüchtigen Menschen in Deutschland derzeit nicht vorliegen, schätzt man ihre Anzahl im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Laut dem Jahresbericht 2022 der Deutschen Suchthilfe zeigen etwa ein Drittel der Sportwetter Symptome eines gestörten Glücksspielverhaltens.

Offene Fragen und Ausblick

Die Diskussion um ein mögliches Verbot von Sportwettenwerbung zur Fußball-EM 2024 zeigt deutlich die unterschiedlichen Positionen zwischen dem Suchtbeauftragten und dem Deutschen Sportwettenverband. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen von Burkhard Blienert Gehör finden und ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Beschränkung oder ein Verbot der Werbung rechtzeitig angepasst werden können.

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